AGB Luftartistikkurse und offenes Training

 

 

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AGB Luftartistikkurse Stand 20.08.2023.p
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1. Anmeldung für Luftartistikkurse und Schnupperstunden

 

Die Kursanmeldung geschieht per Email oder mit Abschicken der verbindlichen Anmeldung über die Internetseite www.stretching-circus.de. Durch die Anmeldung bestätigen die Kursteilnehmenden, dass sie die AGB gelesen und akzeptiert haben. Bei Minderjährigen oder unmündigen Personen muss zusätzlich eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreters erfolgen.

Der Erhalt einer Antwort-Email mit den genauen Kursdetails und Zahlungsinformationen gilt als Buchungsbestätigung. Daneben wird den Teilnehmenden ein Haftungsausschluss als PDF zugeschickt. Spätestens zum ersten Kurstermin bzw. Schnuppertraining ist der Haftungsausschluss ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen.

Sollte im Kurs kein Platz mehr frei sein, werden die später eingegangenen Anmeldungen per Email abgesagt.

 

 

2. Verschiedene Buchungsoptionen, Beginn und Laufzeit 

 

Die Teilnehmenden wählen im Buchungsformular selbst das Datum ihres Schnuppertermins bzw. des Beginns der Viererkarte oder des Abonnements aus.

 

Schnuppern ist nur einmal möglich.

 

Eine Viererkarte berechtigt zur Teilnahme an vier Trainings. Dabei ist die Laufzeit so zu wählen, dass sie für fünf mögliche Kurswochen gültig ist, so dass die Teilnehmenden einmal fehlen können: z.B. 29.6.-28.7.2023. Bitte relevante Feiertage und Ferienzeiten (siehe 7.) beachten!

 

Abonnements berechtigen zur wöchentlichen Teilnahme über die ganze Laufzeit. Hier sind kursfreie Ferienzeiten miteingepreist. Ihre Laufzeit beginnt zum Anfang eines Monats und endet Ende Juli (1. Halbjahr) bzw. Ende Januar (2. Halbjahr), wenn das Abo bis zum Ablauf des 15.08. (1. Halbjahr) bzw. 15.01. (2. Halbjahr) schriftlich gekündigt wird – ansonsten verlängert sich die Laufzeit um das darauffolgende Halbjahr.

Abonnements haben eine Mindestlaufzeit von vier Monaten. Das bedeutet, eine Anmeldung für das 1. Halbjahr ist spätestens mit Laufzeit-Beginn zum 1. April möglich und eine Anmeldung für das 2. Halbjahr spätestens zum 1. Oktober.

 

 

3. Rücktritt und Krankheit der Kursteilnehmenden

 

Ein Rücktritt seitens der Kursteilnehmenden ist bis eine Woche vor Beginn der Laufzeit bzw. vor dem Schnuppertermin möglich, danach wird die volle Kursgebühr berechnet. Alternativ können die Kursteilnehmenden Ersatzteilnehmende benennen, die die Voraussetzungen für den jeweiligen Kurs erfüllen. In beiden Fällen ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 € zu zahlen.

 

Die Zahlung wird unabhängig von der aktiven Kursteilnahme fällig. Ausfallzeiten der Teilnehmenden wegen Krankheit, Urlaub, Arbeit oder aus anderen Gründen entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung.

Ausnahmen gibt es nur beim Abonnement: Bei Schwangerschaften, Unfällen und schweren Krankheiten, die die weitere Kursteilnahme über einen längeren Zeitraum unmöglich machen, kann nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises nach Ablauf von 4 Wochen außerordentlich gekündigt werden, sofern nicht früher ein*e Ersatzteilnehmer*in gefunden wird.

 

 

4. Rücktritt der Trainerin und Änderungen

 

Die Trainerin behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund (z.B. wegen nicht ausreichender Teilnehmerzahl) Kurse abzusagen oder nach Rücksprache mit den Teilnehmenden auf ein anderes Datum zu verlegen. In solchen Ausnahmefällen wird sie spätestens eine Woche vor dem geplanten Kursbeginn Bescheid geben und erhaltene Zahlungen zurückzahlen, soweit sie durch die Änderung bzw. die Absage ihrer Grundlage enthoben wurden.

 

 

5. Kursausschluss

 

Bei Nichteinhaltung der AGB oder des jeweils geltenden Hygienekonzepts seitens der Kursteilnehmenden behält sich die Trainerin vor, die Kursteilnehmenden sofort und fristlos vom Kurs auszuschließen; die Zahlungspflicht der vollen Kursgebühren besteht fort. Dasselbe gilt bei Vorliegen eines wichtiges Grundes, z.B. wenn fortlaufend die Anweisungen der Trainerin nicht beachtet werden, insbesondere, wenn dadurch die eigene Sicherheit oder die der anderen gefährdet wird. Auch Mobbing, Diskriminierung (z.B. Rassismus, Schwulenfeindlichkeit, Body-Shaming) und sexuelle Übergriffe gegenüber Teilnehmenden oder Trainerin gelten als wichtiger Grund für einen Kursausschluss.

 

 

6. Zahlung der Kursgebühren

 

Durch die verbindliche Kurs- oder Schupperstunden-Anmeldung entsteht für die Teilnehmenden eine Pflicht zur Zahlung der jeweiligen Gebühr. Diese hat vor Kursbeginn selbständig per Vorkasse zu erfolgen, bei Schnupperstunden ist auch Barzahlung möglich.
Beim Abonnement ist die Kursgebühr immer zu Beginn jedes Abo-Monats in voller Höhe fällig. Monatliche Abo-Gebühren können auch nicht hälftig angesetzt werden, wenn der Kurs erst zur Mitte eines Monats beginnt, da Ausfälle durch Ferienzeiten (außer August) eingepreist sind.

 

Bei verspäteter Zahlung kann die Trainerin die Plätze an andere Interessenten vergeben.

Sämtliche Gebühren enthalten keine Umsatzsteuer, da diese aufgrund der Kleinunternehmerregelung im Sinne von § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) nicht berechnet wird.

 

 

7. Unterrichtsausfälle und Unterrichtsabsage von Seiten der Trainerin und wegen Covid 19

 

Während der bayrischen Schulferien und Feiertage findet der Unterricht NICHT statt – Ausnahmen: Herbst- und Faschingsferien. Beim Abo bleibt die Zahlungspflicht trotzdem bestehen, da diese regulären Ausfälle in der Gebühr berücksichtigt sind – nur der Monat August ist ausgenommen (Laufzeit des 1. Halbjahres nur bis Ende Juli).

 

Bei Krankheit / Unfall der Trainerin, Wegfall der Kursräume, höherer Gewalt oder anderen von der Trainerin nicht zu vertretenden Umständen sowie im Fall von beruflicher Verhinderung (insb. bei Showbuchungen) kann die Trainerin Kurseinheiten ersatzlos absagen – in diesem Fall erweitert sich die Laufzeit bei der Viererkarte entsprechend.
Im Abo sind pro Halbjahr zwei Absagen ohne Einfluss auf die Zahlungspflicht möglich - für jede weitere Absage (also ab der 3. Absage) bekommen Abonnenten eine Kompensation in Höhe von je 20€ als einmaligen Rabatt auf die Kursgebühr.

 

Über Unterrichtsausfälle werden die Kursteilnehmenden so bald wie möglich informiert. Generell bemüht sich die Trainerin, die Anzahl der Absagen gering zu halten, eine Vertretung zu finden oder einen Ersatztermin (z.B. in Form vorübergehender Verlängerungen von Kursterminen) zu finden.

Wird die Durchführung des Kurses wegen Covid-19-Beschränkungen unmöglich, entfällt die gegenseitige Leistungspflicht, solange diese Beschränkungen andauern.

 

 

8. Urheberrechte

 

Die Teilnehmenden dürfen sämtliche im Kurs erlernten Inhalte nicht ohne Zustimmung der Trainerin an Dritte weitergeben – unabhängig davon, ob sie eine Bezahlung dafür erhalten. Sie dürfen des Weiteren während des Kurses oder des freien Trainings nicht als Trainer*innen agieren.

Bild-, Ton- und Videoaufnahmen dürfen während der Kurse und des freien Trainings nur mit expliziter Genehmigung der Trainerin erstellt werden und ausschließlich privat genutzt werden.

 

Während des Kurses angefertigte Fotos und Videos, auf denen die Kursteilnehmenden zu sehen sind, dürfen von der Trainerin zu Marketingzwecken kommerziell verwendet werden. Die Trainerin verwendet dabei nur geeignetes Material. Die Verfügung des Materials ist zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt. Die Kursteilnehmenden dürfen jederzeit bestimmen, dass Fotos und Videos von ihnen gelöscht werden.

 

 

9. Freies Training

 

Zum freien Training müssen sich die Teilnehmenden aufgrund der begrenzten Plätze vorher z.B. per Mail oder Whatsapp bei der Trainerin anmelden und auf ihre Zu- bzw. Absage warten. Bedingung für die Teilnahme ist außerdem, dass die Teilnehmenden ausreichend Kraft haben, unverletzt sind, nicht alkoholisiert oder unter Drogen sind, angemessene Kleidung tragen, sich vor dem Training selbständig angemessen aufwärmen und verantwortungsvoll trainieren. Personen, die keinen Kurs bei der Trainerin besuchen, können das freie Training nicht besuchen – gelegentlich gibt es Ausnahmen für internationale Profis, die nur vorübergehend in der Stadt sind. Wer am selben Tag auch einen Kurs bei der Trainerin besucht, kann nicht am freien Training teilnehmen.

 

Der Zweck dieses Trainings besteht darin, dass sich Teilnehmende vergangener Kurse auf eigene Verantwortung, selbständig, ohne Anleitung und Aufsicht fithalten, das Erlernte festigen und ihr Hobby ausüben. Dabei ist die Trainerin anwesend und stellt das Material zur Verfügung, ohne die Teilnehmenden zu beaufsichtigen. Das freie Training soll keine Kursteilnahme ersetzen und nicht dazu dienen, dass sich Teilnehmende darin gegenseitig neue Figuren, insb. Kursinhalte beibringen (siehe 7. Urheberrechte) und dadurch als inoffizielle Trainer*innen agieren oder potenziell gefährliche Tricks aus dem Internet ausprobieren!
Die Trainerin wird nach Ermessen einschreiten und ggf. Personen von der Teilnahme ausschließen, wenn sie einen Verstoß gegen diese Bestimmungen feststellt oder Situationen bzw. Tricks für zu gefährlich hält (z.B. bei Gefahr eines Erschöpfungssturzes, alkoholisierter Zustand der Teilnehmenden, Ausprobieren von neuen Abfallern, ...).

 

Hintergrund dieser Regeln: Ich möchte euch ein kostengünstiges, risikoarmes Praktizieren eures Hobbys ermöglichen, ohne mir selbst dadurch wirtschaftlich zu schaden und ohne ein Haftungsrisiko wegen grober Fahrlässigkeit in Kauf nehmen zu müssen. Daneben will ich vermeiden, dass sich autodidaktisch begabte Personen im freien Training eine falsche Technik bei neuen Figuren angewöhnen oder Verletzungen durch zu hohe Belastungen oder ungünstiges Training zuziehen.

 

 

10. Kleidung, Schmuck und Nägel der Teilnehmenden

 

Die Teilnehmenden haben im Kurs bzw. im offenen Training zu ihrem eigenen Schutz und zur Schonung der Vertikaltücher auf störenden Schmuck (normale Ohrstecker, Tunnels und Plugs sind ok), längere Piercings, Haken, Pailletten und Reißverschlüsse zu verzichten und auf adäquat manikürte Finger- und Zehennägel ohne Kanten und Risse zu achten. Für den Fall, dass die Finger- oder Zehennägel der Teilnehmenden geeignet sind, die Tücher zu beschädigen, führt die Trainerin eine Nagelfeile mit, mit der die Teilnehmenden diesen Missstand selbst beheben müssen, bevor sie an die Tücher dürfen.

Die Kleidung der Teilnehmenden muss Kniekehlen, Rücken und Bauch auch bei hochgestreckten Armen und in Überkopf-Positionen bedecken. Idealerweise tragen sie einen Body und eine Leggings mit hohem Baumwollanteil. Es wird empfohlen, zusätzlich ein Oberteil mitzuführen, das mindestens halblange Ärmel hat und so bei bestimmten Tuchfiguren Verbrennungen der Achselhöhlen und der Schultern verhindert.

 

 

11. Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.