AGB Hula Hoop

 

 

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AGB Hula Hoop Stand 10.01.2024.pdf
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1. Anmeldung für Schnupperstunden, Workshops und Privatstunden 

Die Anmeldung geschieht per Email oder mit Abschicken der verbindlichen Anmeldung über die Internetseite www.stretching-circus.de. Durch die Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, dass sie die AGB gelesen und akzeptiert haben. Bei Minderjährigen oder unmündigen Personen muss zusätzlich eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreters erfolgen.

 

Der Erhalt einer Antwort-Email mit einer Zusage der Teilnahme gilt als Buchungsbestätigung.
Sollte im Kurs oder Workshop kein Platz mehr frei sein, werden die später eingegangenen Anmeldungen per Email abgesagt.

 

Schnuppern im Hoop-Kurs ist nur einmal möglich

 

 

2. Terminvereinbarung bei Privatstunden

 

In der Anmeldung sollten mehrere Terminvorschläge für die Privatstunde genannt werden. Falls keiner davon passt, nennt die Trainerin ein paar Alternativen und – falls sie ausgebucht ist – einen Zeitpunkt, ab dem eine Privatstunde wieder gebucht werden kann. Liegt dieser Zeitpunkt mehr als einen Monat in der Zukunft oder finden die Parteien keinen gemeinsamen Termin, können beide Parteien von der Buchung zurücktreten.

 

 

3. Rücktritt und Krankheit der Teilnehmenden

 

Ein Rücktritt seitens der Teilnehmenden ist bis eine Woche vor dem Termin möglich, danach wird die volle Gebühr berechnet. Alternativ können Ersatzteilnehmende benannt werden, die die Voraussetzungen für den jeweiligen Schnuppertermin, Workshop oder die Privatstunde erfüllen.
Privatstunden können darüber hinaus aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit) unentgeltlich bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin auf später verschoben werden.

 

 

4. Rücktritt der Trainerin und Änderungen

 

Die Trainerin behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund (z.B. wegen nicht ausreichender Teilnehmerzahl, Krankheit, berufliche Verhinderung, Wegfall der Räumlichkeiten) Schnuppertermine, Workshops und Privatstunden abzusagen oder nach Rücksprache mit den Teilnehmenden auf ein anderes Datum zu verlegen. In solchen Ausnahmefällen wird sie zeitnah Bescheid geben und erhaltene Zahlungen zurückzahlen, soweit diese durch die Änderung bzw. die Absage ihrer Grundlage enthoben wurden.

Wird die Durchführung des Kurses wegen Covid-19-Beschränkungen unmöglich, entfällt die gegenseitige Leistungspflicht, solange diese Beschränkungen andauern.

 

 

5. Ausschluss und Abbruch

 

Bei Nichteinhaltung der AGB seitens der Teilnehmenden behält sich die Trainerin vor, diese sofort und fristlos vom Workshop oder von der Schnupperstunde auszuschließen bzw. eine Privatstunde abzubrechen; die Zahlungspflicht der vollen Gebühr besteht fort. Dasselbe gilt bei Vorliegen eines wichtiges Grundes, z.B. wenn fortlaufend die Anweisungen der Trainerin nicht beachtet werden, insbesondere, wenn dadurch die eigene Sicherheit oder die der anderen gefährdet wird.

 

Auch Mobbing, Diskriminierung (z.B. Rassismus, Schwulenfeindlichkeit, Body-Shaming) und sexuelle Übergriffe gegenüber Teilnehmenden oder Trainer*innen gelten als wichtiger Grund für einen Ausschluss.

 

 

6. Zahlung der Gebühren

 

 Durch die verbindliche Anmeldung entsteht für die Teilnehmenden eine Pflicht zur Zahlung der jeweiligen Gebühr. Diese hat spätestens eine Woche vor Beginn des Workshops bzw. der Privatstunde selbständig per Vorkasse zu erfolgen. Beim Schnuppern kann sie am vereinbarten Termin in bar übergeben werden. Bei verspäteter Zahlung kann die Trainerin die Plätze an andere Interessent*innen vergeben.

Sämtliche Gebühren enthalten keine Umsatzsteuer, da diese aufgrund der Kleinunternehmerregelung im Sinne von § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) nicht berechnet wird.

 

 

7. Urheberrechte

 

 Die Teilnehmenden dürfen sämtliche im Workshop, beim Schnuppern bzw. in der Privatstunde erlernten Inhalte nicht ohne Zustimmung der Trainerin an Dritte weitergeben – unabhängig davon, ob sie eine Bezahlung dafür erhalten. Sie dürfen hier des Weiteren nicht bei Stretching-Circus-Angeboten als Trainer*innen agieren.

Bild-, Ton- und Videoaufnahmen dürfen während der Workshops und Privatstunden nur mit expliziter Genehmigung der Trainerin erstellt und ausschließlich privat genutzt werden.

 

Während des Workshops oder der Schnupperstunde angefertigte Fotos und Videos, auf denen die Teilnehmenden zu sehen sind, dürfen von der Trainerin zu Marketingzwecken kommerziell verwendet werden. Die Trainerin verwendet dabei nur geeignetes Material. Die Verfügung des Materials ist zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt. Die Teilnehmenden dürfen jederzeit bestimmen, dass Fotos und Videos von ihnen gelöscht werden.

 

 

8. Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.